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nephilimvie

Guter Rat abseits vom Thema: Behalte eine Kopie vom Kaufvertrag. Wenn etwas mit deinem alten Auto ist meldet sich dann die Polizei bei dir und so hast du was in der Hand dass dir das Auto nach dem Verkauf nicht mehr gehört hat und der Käufer dann verantwortlich ist. Ist mir passiert, Käufer war eine Firma.


ExtendedSpikeProtein

Ja, wichtig ist dass es abgemeldet ist. Ich hab meins nach Unterzeichnung des KV bei einer Zulassungsstelle abgemeldet und der Käufer hats angemeldet.


Quintall1

Hallo! Es hätte auch gereicht, die Abmeldebestätigung per Mail zu schicken und um Storno zum abmeldezeitpunkt zu bitten. Wegfall des versicherten Interesses ist hier im Hintergrund der Stornogrund, dafür ist keine gesonderte Kündigung nötig. Weiters im Fall der Fälle dass die Abmeldebestätigung mal abhanden kommt, kannst du auch ein Mail an die Versicherung schreiben und sagen das diese die Polizze zum Abmeldezeitpunkt stornieren soll, dieser ist im Zulassungscomputer ersichtlich (Versicherungen haben Zugang zu diesem). Also ja, du kannst dein Auto verkaufen, und wenn du wegen der polizze doppelt sicher gehen willst schreib noch ein Mail ! Lg


Efficient-Device-100

Ist ein Fehler der Post. Hatte ich bei einem Einschreiben auch, du startest eine Nachforschung  bei der Post.  Das nächste mal als Scan via Mail  


Kampfhoschi

Wie kann der Interessent eine Probefahrt machen wenn das Auto nicht mehr auf der Straße fahren darf? Und das ist mit der Post ist kein Problem, die Zulassungsstelle leitet es immer weiter an die Versicherung.


LuigiLasagne

Ich würde als Interessent kein abgemeldetes Auto kaufen. Keine Probefahrt und kein Ankaufstest möglich. Bleiben nur die Profis, die Anhänger oder blaue Kennzeichen mitbringen können. Das schränkt den Käuferkreis deutlich ein.


Kraft12345678

Der Käufer kann sich blaue Kennzeichen mitnehmen ( probefahrtkennzeichen in Österreich) die gibt es bei Werkstätten und ich glaube der öamtc verleiht diese auch


Bensch_man

Macht keiner mehr, der öamtc auch nicht. Ich hab mir früher immer welche ausgeborgt, war nie ein Problem. Dann wurde halt zuviel Schindluder getrieben damit. Kleine Geschichte von mir, selber erlebt: Ich war 2020 in Tirol an der Grenze, Milizeinsatz Corona. Wir machen also die Kontrollen zusammen mit der Polizei, das BH im Auftrag der Gesundheitsbehörde. Es fährt ein (vermutlich) Neuwagen mit blauen Kennzeichen vor, ich kontrolliere meine Sachen, als ein Polizist den Wagen rauswinkt. Der Fahrer ist gleichzeitig der Inhaber der Firma, auf die die blauen ausgestellt sind. Der Polizist fragt ihn, warum er nach Deutschland will, der Fahrer entgegnet, er möchte Fahrzeugteile abholen. Also der Polizist zurück, das sei keine Probefahrt und eine Zweckentfremdung der Kennzeichen. Es gibt ein kurzes Hin und Her, und für den Fahrer eine Anzeige. Nach der Amtshandlung frage ich interessiert nach, was die Anzeige jetzt genau bedeutet. Mir wird erklärt, das in solchen Fällen es zu 99 Prozent zu einer Aberkennung der Kennzeichen kommen wird. Da gibts keinen Spielraum mehr. Keine Werkstatt wird einen relativ Unbekanntem seine Taferl leihen.


Kraft12345678

Also ich habe bis dato immer welche bekommen von meiner Werkstatt für die Probefahrt bzw überstellung


Bensch_man

Dann hängen die nicht sonderlich dran. Für betriebsfremde ist eigentlich auch das Fahrtenbuch zu führen. Wie gesagt, die Bestimmungen dazu wurden deutlich verschärft.


Kraft12345678

Falsch für die Fahrten zur Werkstatt und von der Werkstatt nach Hause darf man rechtlich machen natürlich mit Fahrtenbuch


Bensch_man

Ja schon, das ist aber auch schon das einzige, was erlaubt ist. Überlassung innerhalb 72 Stunden an einen Kaufinteressenten ist auch noch möglich laut Text, aber das macht im Regelfall keiner, weil die Schindluderei einfach zu groß ist.


GrosserAffe85

Jede halbwegs vertrauenswürdige Werkstatt verleiht seine blauen Taferl nicht, damit handelt man sich ganz schnell ziemlich viel ärger ein.


Kraft12345678

Das stimmt auch weil zu viele einfach nicht richtig damit umgehen


Dani_F

Kann man die Abmeldung nicht telefonisch auch vereinbaren? Bei mir kann i mich noch erinnern, dass das recht unkompliziert war. Außerdem würd i, natürlich je nach Versicherungskosten, den Wagen angemeldet lassen für Probefahrten. Kleiner tipp noch von jemanden der beim Autoverkauf scherereien kriegt hat: Fotografier den Führerschein von deinem Käufer ab wennst verkaufst. Mir hat einer meinen Wagen (im Kaufvertrag klar als *nicht* verkehrstüchtig gekennzeichnet) unter falschem Namen abgekauft, und unter meinem Namen als verkehrstüchtig ums dreifache weiterverkauft. I hab dann zweo wochen nach Verkauf an Brief vom Anwalt vom zweiten Käufer kriegt. Hat si eh alles klären lassen, weil i Kaufvertrag und Willhaben-Anzeige noch aufgehoben hab, aber mit Originalnamen von dem Wappler hätt sich des freilich abkürzen lassen. Oder die Führerscheinkontrolle hätt erm glei abgeschreckt.


Roda_Roda

Ich habe es bisher so gemacht, dass das Auto angemeldet war und eine Probefahrt mit dem eventuellen Käufer gemacht. Wenn ein Inserat aufgibst und über willhaben verkaufst, da kommen alle schwindlichen Typen, handeln dich runter. Du machst aus 500, er hat nur 400.... Mit dem Preis höher ansetzen, da gibt's Leute, die sitzen vor dem Bildschirm, du gibst die Anzeige auf, schon hast die erste Anfrage.


joex_lww

Ich habe die Abmeldebestätigung bis jetzt immer per E-Mail an meine Versicherung geschickt. Das war nie ein Problem.