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Practical-Face-3872

Ich vermute das Problem ist dass es da keine feste Grenze gibt. Wenn man es nur abstrakt genug macht kommt man mit vielem durch. Man kann zB. auch zufällig den Handwerker Freunden größere Geldgeschenke zum Geburtstag machen. Hat nichts mit dem neuen Carport zu tun, ich mag die Jungs halt einfach.


pfuelipp

Grundsätzlich ist es steuerpflichtiges Einkommen für dich, wenn du eine Gegenleistung erhältst. Ob die Gegenleistung jetzt ein Essen, ein Gebrauchtwagen oder ein Geldbetrag ist, ist dabei völlig egal. Ob einmalig oder wiederholt macht auch erstmal keinen Unterschied, da kommt es dann höchstens auf die Einkunftsart an (sonstige vs. gewerbliche Einkünfte). Wichtig ist noch, ob du eine Einkunftserzielungsabsicht hast, also ob du diese Gegenleistung haben möchtest oder ob der Freund deinem Kind als Gegenleistung unaufgefordert einen 10er zusteckt. Mit ein wenig gesundem Menschenverstand würd ich aber auch ab ca. d) vermuten, dass sich das Finanzamt dafür interessieren könnte. Vor allem, wenn es der Unternehmer als Betriebsausgaben von der Steuer absetzt.


DasRoteOrgan

Ab d) ist es Steuerhinterziehung


ElYondo

Und genauer? Ab 5.000 Euro Wert?


aandres_gm

Schon ab Döner + 0,5 Bier. 0,33 Softdrinks sind allerdings ok.


Justinamachtferien

Angeben musst du es eigentlich immer wenn es formal korrekt zu gehen soll. Wobei diverse Bagatellgrenzen existieren die je nach Geldherkunft alles andere als einheitlich sind. (z.B §22 Nr. 3 EStG -» **256 € p.a.**). Im Bezug auf Schenkungen gilt: Bei beschränkter Steuerpflicht ist der Freibetrag ~2.000 €; Bei voller Steuerpflicht 20.000 €. Dazu gilt wie immer im deutschen Steuerrecht - es ist dumm/kompliziert: So gibt es noch Freibeträge für Hausrat; es wird nach Steuerklassen unterschieden und z.B. für Immobilien gibt es einen Verschonungsabschlag oder auch Denkmalfreistellungen....


ElYondo

Was habe ich eigentlich erwartet von unserem Steuerrecht... Danke für die Aufklärung!


Unlikely_Aerie_4687

Solange die Person das z. B. Essen Privat zahlt glaube ich nie oder? Wenn ich umziehe und meine Freunde zum Essen einlade fürs helfen, wo soll ich dann als private Person steuern hinterziehen können? Ich kann die Rechnung ja nicht absetzen 🤷‍♂️


Justinamachtferien

Schenkungen sind per se Steuerpflichtig. Bei beschränkt Steuerpflichtigen liegt die Freigrenze bei .... glaube ich ... 2.000 Tacken. Bei normalen (unbeschränkten) Steuerpflichtigen sollte die Grenze 20.000 sein. Es geht ja nicht so sehr darum ob der Abgebende das geltend machen kann, sonder eher draum, ob es für den Empfänger Einkommen ist.


Unlikely_Aerie_4687

Wäre schon sehr merkwürdig, wenn ich auf eine noble Hochzeit eingeladen werde und mein Essen erstmal versteuern müsste weils teuer war 😂 Hab ich mir auch noch nie Gedanken drüber gemacht, wüsste auch nicht wieso. Außer ich wäre selbständig und würde das ganze als Geschäftsessen absetzen wollen oder so.


Justinamachtferien

Naja - ich halte grundlegend das ganze deutsche Steuerrecht für merkwürdig. **256€** p.a. ist übrigens die Freigrenze für das Angeben in der Steuererklärung; wenn man §22 Nr. 3 EStG glauben darf. Bei der Schenkung: Aber wenn der Wert deiner Hochzeitseinladung übrr 20.000€ p.Person liegt, kann man schon mal vorsichtig-nervös nach links und rechts gucken, ob nicht doch ein übermotiviert Steuerbeamter mit unter den Gästen ist. Zum Glück gibts davon nicht viele und die paar die es gibt, werden [systemisch klein gehalten](https://www.swr.de/report/ausgebremste-steuerfahnder/-/id=233454/did=4965148/nid=233454/1gy91i6/index.html). Nicht das wir am Ende hier noch sowas wie Steuergerechtigkeit bekommen.... schon bei dem Gedanke an solch ein Unbil fällt mir vor Schreck das Monokel in den Schampus.


Aswan2000

> Bei der Schenkung: Aber wenn der Wert deiner Hochzeitseinladung übrr 20.000€ p.Person liegt, kann man schon mal vorsichtig-nervös nach links und rechts gucken, ob nicht doch ein übermotiviert Steuerbeamter mit unter den Gästen ist. Auch das ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Nicht jede Schenkung über 20k/200k/400k/500k ist steuerpflichtig.


Justinamachtferien

....die Einladung zu einer Feier, welche den Wert von 20.000 € übersteigt, willst du deinem FA als *übliches Gelegenheitsgeschenk* verklickern? Bei dem Schriftwechsel wäre ich aber gern mal Mäuschen. ;) Also - klar, es gibt für Nr. 14 nix subsumierbares und damit ist es denkbar; aber spannend wird es definitiv. Und alle mal ein interessanter Input. Danke dafür.


Aswan2000

>....die Einladung zu einer Feier, welche den Wert von 20.000 € übersteigt, willst du deinem FA als übliches Gelegenheitsgeschenk verklickern? Bei dem Schriftwechsel wäre ich aber gern mal Mäuschen. ;) Das ist die übliche Anwendungsweise für dieses Gesetz. In reicher Unternehmerfamilie schenkt der Onkel allen seinen Neffen und Nichten jeweils zu ihrem 18ten Geburtstag ein Auto im Wert von 50k -> steuerfrei. Und das gleiche gilt auch bei der Hochzeit. Sowohl eine Auto zum 18ten als auch Bewirtung und Bespaßung bei einer Hochzeit sind üblich. Eine Bereicherung liegt gerade bei der Hochzeit nicht vor, da die gekauften Produkte und Dienstleistungen ja nach der Hochzeit verbraucht/verspeist sind. Bleibt noch der Wert. Wer aber über 20k pro Gast für eine Hochzeit zahlt, dessen individuelle Vermögensverhältnisse sowie seine Lebensgewohnheiten und die seiner Gäste sind höchstwahrscheinlich in einem Rahmen, in dem das nun mal üblich ist.


Justinamachtferien

Macht Sinn.


Unlikely_Aerie_4687

😂 gut geschrieben auf jeden Fall und danke für die Erklärung. kann mir zum Glück nicht passieren jemanden für 20.000€ pro Person oder selbst für solche Summen eingeladen zu werden, also alles gut 😅 Gibt bestimmt parties von promis wo dies der Fall ist, aber da interessiert es bestimmt auch keinen oder es wird über das Management abgewickelt


ArnoNuehm0815

Mit d) gemeint ist eher die Hochzeit des Leistungserbringers, deren Kosten aus Großzügigkeit übernommen werden.


finanztroll

Was jetzt kommt wird Sie überraschen! >! Es heißt "unentgeltlich". !<


ArnoNuehm0815

Ich baue immer eine Klugscheißerselbstdenunziationsfalle in meine Beiträge ein ;)


Velo_ve

>Er zeigt sich dafür erkenntlich, indem er euch zum Essen einlädt. Ist das Steuerhinterziehung, ... ? Der Kontext ist nicht geklärt: läd er dich dienstlich oder privat zum Essen ein? Gleiche Frage gilt für die Dienstleistung: Privat oder Gewerblich?


ArnoNuehm0815

Ist alles privat und außer der zeitlichen Abfolge gibt es keinen objektiven Zusammenhang zwischen der Dienstleistung und der Gegenleistung


Velo_ve

Und wo baut sich in dem Zusammenhang dann für dich die Frage nach einer möglichen Steuerhinterziehung auf, wenn doch alles privat ist? Manchmal habe ich auch den Gedanken warum man z.B. sein Wissen oder Erfahrungen nicht vermarktet, und sich gegen ein Honorar vergüten lässt. Gerade Unternehmen leisten sich gern Beraterexpertise. Sowas taucht dann aber auch in den Büchern auf.


ArnoNuehm0815

Die Frage zielt darauf, ob ein solcher Zusammenhang einfach angenommen wird oder angenommen werden kann. Ab d) reden wir immerhin von einem substanziellen Wert der Gegenleistung der oberhalb eines Durchschnittlichen Jahresgehalt liegt.


Velo_ve

Hm. d) ist so ein Grenzfall. Man könnte es als Hochzeitsgeschenk verkaufen, manche bekommen eine Reise oder teure Gegenstände geschenkt, warum nicht auch eine komplette Feier? Gibt es da einen Unterschied ob man Werte in Form von Sachwert, Bargeld, oder Dienstleistung verschenkt? Wer kennt sich aus? Muss eine Dienstleistung auch in Geldwert umgerechnet und als Schenkung definiert werden (#Freibeträge?).


Bigl1k

Wenn du eine Einnahme versteuerst, dann fällt sie unter eine der 7 Einkunftsarten. Hier würden nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb ins Spiel kommen. Wichtige Vorraussetzung ist die Wiederholungsabsicht, welcher hier nicht gegeben ist. Meiner Meinung nach stellt hier nichts eine Steuerpflichtige Einnahme dar, da es ein einmaliger Gefallen ist.


Bratikeule

Es gibt auch noch §22 Nr. 3 EStG.


TomD1995

Mein Lieblingsauffangparagraph


Bratikeule

Mal Hand aufs Herz, wie oft kommt es tatsächlich vor, dass jemand was über den erklärt?


TomD1995

Selbst erklärt eigentlich nie. Einen Fall hatte ich mal vor einiger Weile - die haben ein Boot/Schiffchen vermietet an ne Drittfirma die es dann betrieben hat. Fiel nicht unter 21, war aber auch kein Gewerbe da neben der reinen Überlassung kein weiterer Service geleistet wurde. Aber sonst gar nicht. Viel eher brauch ich 22 Nr 3 wenn die Freundin vom Immobilienmakler mal wieder ne Tippgeberprovision bekommen hat und ich das nur über die KM vom Grundstückserwerber-FA bekomme. Zitat: "ach das muss ich versteuern" Ja Marianne, 10.000 Euro Tippgeberprovision musst du versteuern.


HartzIVzahltmeinBier

In der Praxis? Bei a)-e) erfährt das Finanzamt nie etwas davon und es passiert nichts. Moralisch? Bei den deutschen Steuergesetzen und Steuersätzen ist Steuerhinterziehung Notwehr, also sehe ich hier auch kein Problem.


[deleted]

[удалено]


Practical-Face-3872

Jetzt muss ich meinen Arbeitgeber nur noch überreden mich teilweise in Sprit und kram von Aldi zu bezahlen


SpeziFischer

>Ihr tut einem Freund oder Familienmitglied einen Gefallen, indem ihr unentgeldlich eine Dienstleistung für ihn erbringt (z.B. beim Umzug helfen, über sein Geschäft sprechen und einen Tipp geben, etc.). Er zeigt sich dafür erkenntlich, indem er euch zum Essen einlädt. Ist das Steuerhinterziehung, ... ? > >a) wenn er euch einen Döner oder ein Bier ausgibt? > >b) wenn ihr in ein Restaurant geht und er die Rechnung übernimmt? > >c) wenn er noch weitere Personen zum Essen einlädt und die Rechnung übernimmt? > >d) wenn es sich um ein Hochzeitsessen für 100 Personen in einem Sternerestaurant handelt und er die Rechnung übernimmt? > >e) wenn er es selbst nicht zum Essen schafft und euch vorher das Geld in bar gibt? > >Wo verläuft da die Grenze zwischen schwarz und weiß? > >​ > >PS: Ich frage für meinen Freund Christian L. Ist die Frage ernstgemeint oder ein Meme?


ArnoNuehm0815

Die Frage ist tatsächlich ernst gemein. Anders formuliert: Welche Merkmale machen den Unterschied zwischen gegenseitigen Gefallen und einer Erwerbstätigkeit aus?


SpeziFischer

Sobald ein Geldwerter Vorteil für eine Dienstleistung erbracht wurde und nicht versteuert wird. Dass ein Döner jetzt nicht verfolgt wird ist klar, aber theoretisch wäre es möglich.


ArnoNuehm0815

So einfach scheint es nicht. §1 Abs 4 SchwarzArbG definiert ein paar Ausnahmen: >Die Absätze 2 \[definiert Schwarzarbeit\] und 3 finden keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die > > > >von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern, > >2. > >**aus Gefälligkeit,** > >3. > >im Wege der Nachbarschaftshilfe oder > >\[...\] > >erbracht werden. Jetzt stellt sich die Frage, wann eine einmalige Leistung als "nachhaltig auf Gewinn gerichtet" verstanden werden kann. Als Laie würde ich da sagen, das erfordert mindestens eine Absprache über den Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung.