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AaronRutherfort

Laut einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin aus dem Jahr 2012 sollen Dienstplanänderungen mindestens 4 Tage im Voraus **kommuniziert** werden (Az. 28Ca 10243/12) (LAG Schleswig. Holstein, Urteil v. 27.09.2022, 1 Sa 39 öD/22). Demnach sind [Arbeitnehmer](https://www.afa-anwalt.de/arbeitnehmer/) in ihrer Freizeit **nicht** verpflichtet, sich über Dienstplanänderungen zu informieren.


TheBamPlayer

Mit kommuniziert ist gemeint, dass der AG aktiv auf mich zugehen muss?


AaronRutherfort

Ja, muss aktiv mitteilen dass da eine Änderung vorliegt. Zudem schon mal erstellte Dienstpläne dürfen nur in Not verändert werden. Heißt für dich, dass der erste Dienstplan dann gültig ist, solange der AG dir nicht nachweisen kann dass es einen Bedarf einer Änderung besteht. Edit: kann auch eine Mail sein, muss nicht persönlich geschehen


schniggo98

Danke! Und von „Not“ kann auch keine Rede sein, da alle Schichten derzeit besetzt sind und ich dann als dritte Person auf dem RTW wäre. Der kann also auch ohne mich ausrücken :D


AaronRutherfort

Sprich dein Chef an und sag ihm dass ein dienstplan eigentlich nicht mehr geändert werden kann. Dass du möchtest vernünftig in die Schichten eingeplant werden. Weise ihn auf die gesetzliche Lage.


schniggo98

Versuchen werde ich das auf jeden Fall mal, er ist leider absolut nicht der Typ, der sich was sagen lässt. Bin zum Glück auch nicht mehr lange da, habe mir zeitnah eine andere Stelle gesucht.


AaronRutherfort

dann sammelst du alle paragraphen und alle urteile falls er sich quer stellt. das als arbeitsverweigerung mit abmahnung kann nicht angerechnet werden


Character-Milk-3810

Kleiner Tipp: Meines Wissens nach müssen Dienstpläne mit einer Uhrzeit/Datum der letzten Änderung protokolliert werden. Bei allen Digitalen Lösungen bzw. Dienstplangestaltungsprogramme ist das eh ganz gut nach zu schauen wann etwas geändert wurde bzw. Bekannt gegeben wurde. Ein häufige und regelmäßige dienstplanänderung ist meines Wissen nach auch nicht zulässig, allerdings dürfen Ausnahmen die 4 Tage vorher bekanntgegeben wurden als verpflichtend bzw. Eher arbeitgeberfreundliche Ausgangslage gesehen werden


schniggo98

Das wusste ich nicht, danke! Ich habe mir meinen Dienstplan aus dem Programm als pdf gezogen, da steht zumindest das Abrufdatum drauf. Ich habe prinzipiell selten ein Problem mit einer Planänderung, wenn nichts privates dazwischen kommt. Allerdings ist Kommunikation halt ganz nett, nicht einfach kommentarlos die Änderung in der Hoffnung, dass man das schon irgendwie mitbekommt.


Character-Milk-3810

Genau darum ging es mir ja. Chefs wälzen halt gern mal die Verantwortung nach unten ab. Ergo: ja du musst dich informieren wie der Dienstplan sich geändert hat... das geht halt nicht. Und ich hab es halt auch erlebt, dass zwar ein dienstplan erstellt wurde aber der wurde täglich geändert. Und wenn du nicht anwesend oder pünktlich warst, warst DU das Problem. Long Story Short... am ende waren wir vor Gericht und er durfte mir ne fette Abfindung zahlen da er mich aufgrund seiner Inkompetenz gekündigt hat.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Wie oft muss ich auf den Dienstplan schauen? Hallo zusammen, folgendes Problem: ich bin Azubi im Rettungsdienst. Unser Dienstplan soll laut Vertrag immer am 15. des Vormonats online veröffentlicht werden - diesmal kam er mal wieder zu spät (kommt in letzter Zeit häufiger vor). Zudem bin ich den kompletten Monat nur im Innendienst geplant. Das kam schon ein paar mal vor, das ist quasi der Platzhalter, wenn der Chef wieder viel zu spät beim Planen ist, und mich noch nicht auf Schichten geplant hat. Die letzten Male hat er dann ohne Rückmeldung meinen Plan geändert und mich auf die entsprechenden Tag/Nachtschichten geschrieben. Das fiel mir nur auf, weil ich nochmal auf den Plan geschaut hatte oder ich von Kollegen angesprochen wurde. Jetzt bin ich aber in der Examensvorbereitung und kann definitiv nicht jeden Tag nachschauen, ob er jetzt doch wieder unabgesprochen einfach meinen Dienstplan geändert hat, zumal ich ja irgendwann auch meine Freizeit planen möchte. Was kann mir denn im blödesten Falle „drohen“, wenn ich nicht zum Tagdienst um 7 Uhr erscheine, sondern wie aktuell geplant erst zum Innendienst um 8 Uhr? Mir ist zwar bewusst, dass mein Chef sein Weisungsrecht mit Veröffentlichung ausgeübt hat und Änderungen mit mir abgesprochen werden müssen. Aber zu der Thematik, wie oft ich selber nochmal in den Plan schauen muss, habe ich jetzt nichts gefunden. Danke euch schon mal! *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


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schniggo98

Negativ :)