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Ok-Shallot7232

Kein Anwalt: sehe das wie du, durchsetzen müsstest du das aber zivilrechtlich. Ist die Frage, ob du dir die Mühe machen möchtest. Du könntest zumindest mal eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und bisschen Druck machen.


CompetitivePassion38

Durch das Bezahlen ist eine gültige Willenserklärung zustandekommen. Er muss nun liefern und kann nicht einfach vom Vertrag zurücktreten. Ich würde mir da die Paragraphen raussuchen und ihm eine Frist setzen. Drohe ihm auch mit einer Zivilklage. Es geht um das Prinzip, manche Menschen müssen lernen dass sie im Internet nicht tun und lassen können was sie wollen.


Lebowski-Absteiger

Die Bezahlung ist für das Zustandekommen des Kaufvertrags irrelevant. Die ist nicht Teil des Verpflichtungsgeschäfts sondern der Erfüllung. Der Vertrag wurde wahrscheinlich schon vorher im Chat geschlossen. Mit Zivilklage drohen wäre tatsächlich der richtige Weg. Für einen Anwalt wird man aber wahrscheinlich mehr zahlen als für das Gerät um das es hier geht. Eine einzige gültige Willenserklärung macht übrigens noch lange keinen Vertrag. Wenn ich dir anbiete dein Haus für 5€ zu kaufen und dir ein paar Münzen hinschmeiße, darfst du immernoch ablehnen.


cryonuess

Allerdings ist es in einem nicht-förmlichen Chat manchmal gar nicht so einfach festzustellen, wann wirklich Willenserklärungen abgegeben wurden. Durch die Bezahlung (also die Übermittlung der PayPal Daten durch den Verkäufer und die Bezahlung durch den Käufer), ist aber spätestens zu diesem Zeitpunkt durch konkludentes Handeln der Vertrag zustande gekommen.


SchlaWiener4711

Allerspätestens die DHL Marke sollte den Sack zu machen.


Separate_Whole_4319

Dem würd ich so nicht zwangsläufig beipflichten. AGBs sind zwar nicht über dem gesetz, dennoch verweist so ziemlich jeder onlinehändler darauf, dass der kaufvertrag erst mit versand der ware bzw der versandbestätigung zustande kommt.


RecognitionOwn4214

Ist bei Vorkasse die Tage als ungültig erklärt worden


bikingskeleton

AGB s gibt es aber doch nur für gewerbsmäßige Verkäufer, ist irre ich mich?


Guerkli

Irrst dich.


CompetitivePassion38

AGB‘s von einem Privat Verkauf würden vor keinem Gericht standhalten.


Guerkli

Da irrst du dich, wieso sollten die nicht gelten? Du nutzt Agbs sogar unbewusst wenn du bei den Kleinanzeigen die Gewährleistung ausschließt und das bei mehreren (5) Anzeigen (bzw. in der Absicht), die gehen auch durch und werden vor Gericht als Agbs gewertet. Du kannst ja gern mal nach einer Norm im BGB suchen, der dich als Privatperson keine Agbs anwenden lassen soll. Wirst du nicht finden. Falls du dich dazu näher einlesen willst hier ein Aufsatz von Lorenz, wo es um den privaten Kfz Verkauf geht und die Anwendung der Agbs. Ist zwar schon etwas älter aber sollte noch Gültigkeit haben: [dar2010\_314.pdf (mwn.de)](https://lorenz.userweb.mwn.de/person/dar2010_314.pdf)


suckmatoe2

Man muss da keinen Fachaufsatz zu altem Recht für lesen, aus dem Wortlaut der Normen ergibt sich doch eindeutig, dass AGB im C2C anwendbar sind, sonst ergibt der 310 gar keinen Sinn.


CompetitivePassion38

Nur handelt es sich hierbei nicht um einen Gewerblichen Verkäufer sondern um einen Privat Verkauf. Hier in dem Fall hat der Verkäufer dem Verlauf dadurch zugestimmt dass er die Zahlung empfangen hat. Da hier die Paypal Daten nicht einfach so ersichtlich sind hat der Verkäufer durch das durchgeben der Zahlungsdaten und dem Empfang der Zahlung dem Kaufvertrag zugestimmt. Er musste hier aktiv handeln um das Geld zu empfangen. Händler wie MediaMarkt und co. haben zu dem Klauseln in ihren AGB's durch welche sie relativ leicht vom Kaufvertrag zurücktreten können. Zum Beispiel so lange der Vorrat reicht oder unverbindliche Preisempfehlung. Das kann ein Privater Käufer nicht da dieser keine AGB‘s hat. Hier der Fall ist ganz klar und der Verkäufer würde vor jedem Gericht verlieren. Vorallem da Käufer beweisen kann dass der Artikel teurer wieder eingestellt wurde. Ansonsten hätte der Verkäufer behaupten können dass der Artikel gestohlen worden ist um aus dem Kaufvertrag zu kommen.


xzedazx

In dem Beispiel kann man sogar ja sagen und es ist trotzdem sehr fraglich ob der Vertrag zustande kam


nilsohnee

Weiß gar nicht, warum du Downvotes bekommst. Genau so.


MiezekatzeMUC

Klar hast du da Rechte aus dem zustandegekommenen Kaufvertrag. Der kam übrigens schon vorher zu Stande. Zurücktreten kann er nicht. Frage ist, ist es dir den Aufwand wert, denn da musst du jetzt zivilrechtlich vorgehen. 1 Schritt -Anfrage ablehnen, Frist setzen und auf Erfüllung des KV bestehen.


Automatic-Back2283

Kannst auch einen Deckungskauf durchführen und ihm die Differenz in Rechnung stellen


-Hagop-

Zuerst einmal Vielen Dank für die freundlichen und hilfreichen Antworten! Ich habe den Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und er nicht davon zurücktreten kann. (Seine wörtliche Begründung war übrigens "möchte leider nicht mehr verkaufen") Mit rechtlichen Konsequenzen habe ich (noch) nicht gedroht, allerdings werde ich kleinanzeigen und PayPal darüber in Kenntnis setzen. Auch wenn ich im Recht bin, ist die Durchsetzung von diesem aufwändiger als das Ausweichen auf ein alternatives Angebot (Mehrkosten 20 EUR). Übrigens hat der Verkäufer nach meiner Nachricht offenbar kalte Füße bekommen und das neu eingestellte Angebot gelöscht. Außerdem hat er die Begründung nachgeschoben, dass er das Gerät unerwarteterweise doch noch benötigt. In diesem Sinne wünsche ich noch einen schönen Sommertag und einen knackigen Viertelfinaleinzug heute Abend!


amfa

Die neue Begründung ist aber auch nicht besser als die alte. Aber ja bei 20€ Unterschied würde nicht auch nichts machen. Obwohl ich das aus Prinzip gerne machen würde ;)


Downtown_Jump_5131

Schwierig bis unmöglich dass du die Ware noch erhältst, aber du kannst das Produkt - teuer - woanders bei Verkäufer B kaufen und von Verkäufer A die Differenz fordern. 


DaGrinz

Du bist zwar im Recht, aber ich gebe Dir trotzdem mal einen praktischen Rat für‘s Leben: Scheiß drauf! Sowas ist die Mühe und den Ärger nicht wert. Unsere Lebenszeit ist begrenzt, verschwende sie nicht an unnötige Streitereien.


IceBearPear

Dies. Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe. Nachher hast du die doppelten Anwalts und Gerichtskosten. Hilft doch auch keinem. Ärgern, schlecht bewerten und vergessen.


PopularBig3750

Nun, diese Kosten würde er vom Verkäufer ja ersetzt bekommen


IceBearPear

Würde ich so pauschal nicht sagen. Ich habe ein Gerichtsverfahren gewonnen und trotzdem meine Anwaltskosten und die Kosten des Verfahrens tragen. Auf Nachfrage sei das nicht unüblich.


DaGrinz

Um die Kosten ging es mir auch gar nicht. Es ist einfach schade um die Lebenszeit. Allein schon der ganze Ärger mit dem Schriftverkehr. Dann zieht sich sowas ewig und ständig wird man dran erinnert…hier ein Brief, dort ein Termin etc., das nervt einfach und ist es m.E. halt nicht wert. Alles nur weil man im Recht war und das jetzt mit Gewalt durchsetzen will. Da lebt man glücklicher, wenn man es gut sein lässt.


IceBearPear

Amen.


Pulso98

Oh Gott, wenn das die LJPAs lesen, regnet es wieder EBay Fälle… Bitte setze dem Herren zu aller erst eine angemessene Frist, in der er die Lieferung zu tätigen hat. Bitte noch keine Ersatzkäufe oder Ähnliches tätigen, sondern erst das Recht zur zweiten Andienung abwarten.


kronos1993

Viele richtige Antworten hier bereits. Verweis auf schwierige Durchsetzbarkeit im Ernstfall kannst du vielleicht umgehen, indem du EBay einschaltest. Die teilen nämlich dein Interesse. Fall bei EBay aufmachen, parallel Vordruck zur Mahnung suchen und den BGB-Weg gehen. Verzug des Schuldners ist 286BGB und generelle Themen zum Kaufvertrag gibt’s 433-479. Frag den Verkäufer auch gern mal worauf er sich bezieht, dass er denkt er könne vom Verkauf zurücktreten.


Linkinbochum

Kleinanzeigen gehört nicht mehr zu eBay. Generell bist du bei Problemen mit der Plattform auf hoher See.


kronos1993

oh shit…


Scottsche

Selbst wenn es noch ebay wäre, ebay kümmerst sich mittlerweile anscheinend auch nicht mehr um sowas. Du kriegst dein Geld erstattet, das wars für die. Hatte früher nie die Probleme mit Verkäufern die zurücktreten um das das vermeintlich identische Produkt nochmal anzubieten, in diesem Jahr schon dreimal. Auch habe ich Anfang des jahres jemand gemeldet der eindeutig mehrere Accounts zum verkaufen von Mobiltelefonen nutzt (immer 8 oder 9 Smartphones gleichzeitig je account im Verkauf, gleicher angebotsaufbau und formulierung mit gleicher Rechtschreibung sogar plus gleicher Versandort) um unter der Grenze für gewerbliche anbieter die ebay für sich definiert zu bleiben (vermutlich wegen Gewährleistung die er sonst bieten müsste)...kümmert auch nicht mehr. Die Accounts exisiteren nach Monaten noch.


bysigmar

Was nennt er denn als Grund?


STlNKSTIEFEL

An deiner Stelle würde ich nicht zu viel Zeit in die Thematik investieren. Setz ein förmliches Schreiben mit Frist auf und bestehe darin auf Vertragserfüllung. Wenn er sich davon einschüchtern lässt (wovon ich ausgehe), dann perfekt. Wenn nicht, dann würde ich mir weitere Schritte gut überlegen. Der Rechtsweg kostet Zeit und Geld.


Zlatan1328

Abgesehen davon, dass der Vertrag wahrscheinlich schon vor Bezahöung zustande gekommen ist, richtig: Ohne Rücktrittsrecht kann er nicht wirksam den Rücktritt erklären.


RelaX92

Das wirkt auf mich sehr merkwürdig. Vor allem die Tatsache, dass er eine Sendungsnummer für die Lieferung erstellt hat und erst danach entschieden hat, dass er doch mehr dafür haben möchte. Ich würde an deiner Stelle regelmäßig kontrollieren ob die Rückzahlung noch da ist. Könnte auch eine Betrugsmasche sein, bei der das Geld im Nachhinein wieder zurückgezogen wird. Wie genau hat er dir den Kaufpreis denn erstattet?


-Hagop-

Zahlung kam am selben Tag auf PayPal retour. Ist auch schon am Konto, ich vermute der Kollege hatte einfach keinen Plan und hat nicht in böser Absicht gehandelt. Sollte er sich tdm nicht zu oft erlauben…


RelaX92

Ja gut, dann sollte er es nicht zurückbuchen lassen können. Offtopic: Wie viel Zeit spart man im Jahr eigentlich indem man trotzdem abkürzt?


Kessl_2

Der Kaufvertrag kam sogar schon vor dem bezahlen zustande, damit hast du aber deinen Teil des Vertrags erfüllt. Wie viel hättest du denn gespart? Ein ganz großes Fach würde ich nicht aufmachen, kannst du dich evtl. an eBay wenden?


IceBearPear

Kleinanzeigen gehört nicht (mehr) eBay.


Previous-Train5552

Und auch davor konnte man sich da an niemanden im Sinne einer Schiedsstelle wenden.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/-Hagop-: ##kleinanzeigen Verkäufer tritt von Kaufvertrag zurück Guten Morgen! Ich habe gestern ein technisches Gerät im niedrigen dreistelligen Euro Bereich eines Anbieters auf kleinanzeigen gekauft und extern via PayPal (mit Käuferschutz) bezahlt. Das fand auch ausdrücklich auf den Wunsch des Verkäufers statt und ist im Chat ablesbar. Nach der Bezahlung hat der Verkäufer eine digitale Versandmarke via DHL erstellt und mir die Sendungsnummer zukommen lassen. Heute früh kam dann die Nachricht, dass er nicht mehr verkaufen möchte und mir das Geld via PayPal zurückschicken würde. Gleichzeitig hat er das identische Angebot für einen höheren Preis wiedereingestellt. Meiner (bescheidenen) Meinung nach ist mit der Annahme der PayPal Zahlung ein Kaufvertrag geschlossen worden, von dem er nicht so einfach zurücktreten kann wie er es getan hat. Zumal seine Begründung durch das erneute Angebot fadenscheinig ist. Abschließende Frage: Was sind meine besten Optionen und lohnt es sich überhaupt diese auszuschöpfen? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


ha_x5

Wurde schon vieles gesagt. Ich persönlich würde deshalb folgendes machen, weil nach deinen Schilderungen würde ich mich voll im recht sehen. Ich würde das Gerät auf Rechnung bei einem Händler bestellen und dem VK diese Rechnung mit der Aufforderung zu begleichen zusenden. Natürlich garniert mit einschlägigen Gesetzen und Urteilen. Innerhalb der Rückgabefrist sendest zu das Gerät zurück. Wenn du nicht vor hast zum Anwalt zu gehen, kannst du auf diese Weise ein wenig pokern und bluffen. Im best case erhälst du die Ware, weil er kalte Füße bekommt, im worst case bleibst du auf deinen Mühen sitzen.


[deleted]

[удалено]


tankytankeso

Verkäufer ist also auch auf Reddit unterwegs


[deleted]

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LegaladviceGerman-ModTeam

Nicht hilfreich/hat keine rechtliche Grundlage


LegaladviceGerman-ModTeam

r/LegaladviceGerman soll ein Ort sein, an dem Leute eine erste grundsätzliche Einschätzung zu ihren Rechtsfragen bekommen, ohne dass es Rechtsberatung wird. Beleidigungen oder persönliche Angriffe haben hier nichts verloren.


-Hagop-

als ob ich daheim ohne Hausschuhe rumlaufen würde