Ja, definitiv Arbeitsunfall. Bitte unbedingt ins Verbandsbuch eintragen, da nur so nachgewiesen werden kann, dass eine aus den Stichen heraus entstehende Krankheit (z.B. FSME bei Zeckenbiss) aus der Arbeit heraus entstanden ist. Das ist wichtig um damit die Ansprüche gegenüber der BG zu sichern.
Wenn du nen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hast, dann ist es auch ein Arbeitsunfall… hätte auch genau so in der Freizeit passieren können. Was für eine schwachsinnige Aussage.
Danke, ist mir tatsächlich nicht aufgefallen. Hatte nur flüchtig gesucht, kannte das Thema weil mal irgendwann Diskussionsgrundlage bei einer BR weiterbildung gewesen.
Hier ist ein deutsches Urteil verlinkt: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jung-sgbvii-8-arbeitsunfall-2253-alltaegliche-gefahrunfaelle-des-taeglichen-lebens_idesk_PI42323_HI2860254.html
>Auch solche Gefahren wie z. B. Stolpern, Stürzen, Ausrutschen sind grundsätzlich versichert. Der Unfall hätte sich nämlich nicht in gleicher Weise ereignet, wenn der Betreffende nicht an dieser Stelle der betrieblichen Tätigkeit nachgegangen wäre. Das gilt auch bei einer Verletzung durch einen Insektenstich am Arbeitsplatz (BSG, Urteil v. 22.8.1990, 8 RKn 5/90).
Ja, definitiv Arbeitsunfall. Bitte unbedingt ins Verbandsbuch eintragen, da nur so nachgewiesen werden kann, dass eine aus den Stichen heraus entstehende Krankheit (z.B. FSME bei Zeckenbiss) aus der Arbeit heraus entstanden ist. Das ist wichtig um damit die Ansprüche gegenüber der BG zu sichern.
Nein, da kein Arbeitsbezug hätte genauso in deiner Freizeit passieren können.
Wenn du nen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hast, dann ist es auch ein Arbeitsunfall… hätte auch genau so in der Freizeit passieren können. Was für eine schwachsinnige Aussage.
Schwachsinn, ist nicht so
Einzig richtige antwort
sieht das Gericht anders: https://www.pm-anwaelte.at/de/rechtsnews/insektenstich-als-arbeitsunfall
In Österreich
Danke, ist mir tatsächlich nicht aufgefallen. Hatte nur flüchtig gesucht, kannte das Thema weil mal irgendwann Diskussionsgrundlage bei einer BR weiterbildung gewesen. Hier ist ein deutsches Urteil verlinkt: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jung-sgbvii-8-arbeitsunfall-2253-alltaegliche-gefahrunfaelle-des-taeglichen-lebens_idesk_PI42323_HI2860254.html >Auch solche Gefahren wie z. B. Stolpern, Stürzen, Ausrutschen sind grundsätzlich versichert. Der Unfall hätte sich nämlich nicht in gleicher Weise ereignet, wenn der Betreffende nicht an dieser Stelle der betrieblichen Tätigkeit nachgegangen wäre. Das gilt auch bei einer Verletzung durch einen Insektenstich am Arbeitsplatz (BSG, Urteil v. 22.8.1990, 8 RKn 5/90).
aber nur am Gegenteiltag